Ihre Anlage
Ihr §51-Verlust
So wird gerechnet
Verlust = max(0, Anzulegender Wert − Marktwert Solar) × MWh + Vermarktungsmarge × MWh (§51 i.V.m §19 EEG). §51 senkt nicht den Strompreis — er setzt die Marktprämie für die Negativ-Phase auf 0. Sie behalten nur den (negativen) Marktwert.
Marktwert Solar: vorläufig = Tagstunden-Mittel (08–18 Uhr) des Day-Ahead je Monat als Proxy. Der amtliche Monats-Marktwert Solar wird rückwirkend im Folgemonat auf netztransparenz.de veröffentlicht — erst dann steht der Verlust endgültig fest.
MWh je Block: kWp ⁄ 1000 × Blockdauer (h) × Auslastung — eine Schätzung; exakt nur mit Ihrem Lastgang.
Mildernd: §51a EEG verlängert die Förderzeit um die ausgefallenen Stunden (bei PV-Neuanlagen halbiert). Die Marktprämie wird zudem quartalsweise über den Direktvermarkter abgerechnet — Sie sehen nur den Quartals-Saldo. Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.